- Gesellschafter
- Ge|sẹll|schaf|ter 〈m. 3〉1. anregender, unterhaltsamer Mensch, Unterhalter, Begleiter2. Teilhaber einer Handelsgesellschaft● er ist ein guter \Gesellschafter; stiller \Gesellschafter Teilhaber an einem Unternehmen, der selbst keinen Einfluss auf das operative Geschäft nimmt
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Ge|sẹll|schaf|ter, der; -s, -:ein amüsanter, glänzender G.2. (Wirtsch.) Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen:ein stiller G. (allein am Gewinn beteiligter Gesellschafter, der keine sonstigen Rechte u. Pflichten hat).3. (verhüll.) männliche Person, die jmdm. für sexuelle Kontakte zur Verfügung steht.* * *
Gesellschafter,Mitglied einer Personengesellschaft oder Anteilsinhaber einer GmbH.* * *
Ge|sẹll|schaf|ter, der; -s, -: 1. jmd., der eine ↑Gesellschaft (2 c) unterhält: ein amüsanter, glänzender G. 2. (Wirtsch.) Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen: ein stiller G. (allein am Gewinn beteiligter Gesellschafter, der keine sonstigen Rechte u. Pflichten hat); Der zweite G. des Verlages ... nimmt auf die redaktionellen Entscheidungen ... keinen Einfluss (Enzensberger, Einzelheiten I, 75). 3. (verhüll.) männliche Person, die jmdm. für sexuelle Kontakte zur Verfügung steht: G. Harry ... noch Termine frei (MM 21. 1. 76, 12).
Universal-Lexikon. 2012.